Glücklicherweise gehören solche Bilder aber seit dem Erlass der Befahrensregelung für Este, Seeve und Luhe der Vergangenheit an.
Im Sinne der naturbewussten Nutzung empfindlicher Naturäume wurde eine Verordnung erlassen, die die ausufernde und unkontrollierte meist kommerzielle Nutzung der Oberläufe der Heidegewässer einschränkt. |